§1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der Antonio Weiß & Adrian Dümmig GbR – WD-Veranstaltungstechnik (nachfolgend Vermieter genannt) und deren Vertragspartner (nachfolgend Mieter genannt). Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Dienstleistung gelten diese Bedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
§2 Vertragsabschluss
Die Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter auf ein Angebot des Vermieters hin den Auftrag erteilt und der Vermieter diesen Auftrag schriftlich bestätigt. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann durch Rechnungsstellung und/oder Übergabe der Ware ersetzt werden.
§3 Miete
Die Gesamtmiete für die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist der entsprechenden Rechnung zu entnehmen. Sie ist in bar, vorab bei Abholung, Aufbau oder Lieferung der Gegenstände zu entrichten.
§4 Haftung
Der Vermieter haftet – soweit dies gesetzlich zulässig ist – nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder einem Mangel der Mietsache entstehen, es sei denn, es fällt ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
§4 Untervermietung
Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Für die schuldhafte Beschädigung sowie den Verlust der Mietsache haftet der Mieter vollumfänglich, auch wenn die Schäden durch Dritte herbeigeführt werden. Die Mietsache darf außerdem nicht weiterveräußert oder verpfändet werden.
§5 Nutzung und Bedienung
Die Nutzung und Bedienung hat nach den gesetzlichen
Vorschriften und der Versammlungsstätten-Verordnung zu
erfolgen. Für technische Schäden, Sanktionen, Geldbußen oder
andere Beeinträchtigungen, die dem Vermieter aufgrund
unsachgemäßen oder gesetzeswidrigen Gebrauchs der Mietsache
entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Es wird darauf
hingewiesen, dass die Geräte nicht versichert sind.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen
Daten per EDV gespeichert werden.
§6 Pflichten und Haftung des
Mieters
Der Mieter haftet außerdem für Reparatur, Ersatz oder Neuanschaffung, wenn Schäden entstehen, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung, sorgfältigen Pflege, gesicherten Transport und ordnungsgemäßer Lagerung der Mietsache entstehen. Seinem Verschulden steht das seiner Erfüllungsgehilfen, Lehrlinge und sonstigen Beauftragten gleich. Schäden hat er dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dieser ist berechtigt, sich jederzeit persönlich oder durch Beauftragte von dem Zustand der Sache zu überzeugen. Während der Mietzeit auftretende Mängel der Mietsache dürfen nur durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Das Öffnen der Geräte oder das Herausschrauben aus Gehäusen ist dem Mieter untersagt.
§7 Technische Ausfälle
Technische Ausfälle liegen im Bereich des Möglichen und sind kein Grund zur Mietpreisminderung. Ebenso sind weitergehende Ansprüche, die durch den Ausfall eines Mietgerätes bedingt sein könnten, ausgeschlossen.
§8 GEMA-Gebühren
Alle Forderung der GEMA, Dritter (z.B. bei Urheberrechtsverletzungen) und weitere Lizenzkosten trägt der Mieter.
§9 Kündigung
Kommt der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.
§10 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Streitigkeiten wird der Unternehmenssitz als Gerichtsstand vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.